Abraum/Abräume
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Vorschriften- und Regelwerke:
Begriff:
DGUV Vorschrift 29 - Unfallverhütungsvorschrift - Steinbrüche, Gräbereien und HaldenDie DGUV Vorschrift 29 – Steinbrüche, Gräbereien und Halden ist eine Unfallverhütungsvorschrift, die spezifische Anforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz in Betrieben des Steine- und Erdenabbaus festlegt. Sie richtet sich an Unternehmen, die Tätigkeiten in Steinbrüchen, Gräbereien (z. B. Sand- oder Kiesgruben) und Halden durchführen.
Anwendungsbereich
Die Vorschrift gilt für alle Arbeitsplätze und Tätigkeiten in Steinbrüchen, Gräbereien und Halden, einschließlich der zugehörigen Verkehrswege, Abbauwände und Lagerbereiche.
Ziele
Ziel ist es, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten und Unfälle sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhindern.
Kerninhalte
Leitung und Aufsicht: Festlegung von Verantwortlichkeiten für die Sicherheit und Koordination der Arbeiten.
Anweisung und Übung: Erfordernis von Unterweisungen und Übungen zur Gefahrenvermeidung.
Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument: Pflicht zur Erstellung und Aktualisierung eines Dokuments, das die Sicherheitsmaßnahmen beschreibt.
Gestaltung von Wänden und Sohlen: Anforderungen an die Stabilität und Neigung von Abbauwänden und Sohlen zur Vermeidung von Einstürzen.
Verkehrswege: Sicherstellung sicherer Verkehrswege für Personen und Fahrzeuge.
Betrieb: Regelungen zur Aufsicht, Alleinarbeit, Umgang mit absturzdrohenden Massen und Entladestellen.
Die Vorschrift enthält zudem spezifische Bestimmungen für Steinbrüche, Gräbereien und Halden, die auf die jeweiligen Besonderheiten dieser Arbeitsbereiche eingehen.
Gruppe: UVT-Vorschriften
Stand: 01.04.1998
Volltext: DGUV V29
GUID: CA27ABB0
Stand: 15.06.2025
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