Hub- und Zuggerät/-e
Kurzbeschreibung:
Hub- und Zuggeräte sind mechanische Werkzeuge und Maschinen, die zum Heben, Senken oder Ziehen von Lasten verwendet werden. Typische Beispiele für solche Geräte sind Winden, Flaschenzüge, Kräne und Hebebühnen. Diese Geräte können manuell, elektrisch oder hydraulisch betrieben werden und finden Einsatz in verschiedenen Bereichen wie der Bauindustrie, in Werkstätten, in der Logistik und im Transportwesen, um schwere oder sperrige Gegenstände effizient zu bewegen.Vorschriften- und Regelwerke:
UVV siehe:
DGUV Vorschrift 54 - Unfallverhütungsvorschrift - Winden, Hub- und ZuggeräteDie DGUV Vorschrift 54 – Winden, Hub- und Zuggeräte ist eine Unfallverhütungsvorschrift, die spezifische Anforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz beim Einsatz von Winden, Hub- und Zuggeräten festlegt. Sie richtet sich an Unternehmen und Beschäftigte, die solche Geräte betreiben oder mit deren Wartung und Prüfung betraut sind.
Anwendungsbereich
Die Vorschrift gilt für alle Winden, Hub- und Zuggeräte, die zum Heben, Senken, Ziehen oder Drücken von Lasten oder Personen verwendet werden. Dazu zählen beispielsweise Trommelwinden, Seil- und Kettenzüge, Schraubenwinden und Zahnstangenwinden. Ausgenommen sind bestimmte Spezialgeräte wie z. B. Geräte auf Seeschiffen oder solche, die der Aufzugsverordnung unterliegen.
Kerninhalte
Bau und Ausrüstung: Anforderungen an die Konstruktion und Ausstattung der Geräte, einschließlich Kennzeichnungspflicht, Sicherheitsvorrichtungen, Bremsen und Notendhalteinrichtungen.
Prüfungen: Vorgaben für die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme, wiederkehrende Prüfungen, Führung eines Prüfnachweises und Anforderungen an sachkundige Personen.
Betrieb: Regelungen zum sicheren Betrieb der Geräte, einschließlich Anforderungen an das Bedienpersonal, Betriebsanweisungen, Aufstellung, zulässige Belastung und Maßnahmen bei festgestellten Mängeln.
Gruppe: UVT-Vorschriften
Stand: 01.01.1997
Volltext: DGUV V54
GUID: CD7454E1
Stand: 15.06.2025
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