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Vorschriften- und Regelwerke:

Begriff:

DGUV Vorschrift 62 - Unfallverhütungsvorschrift - Maschinenanlagen auf Wasserfahrzeugen und schwimmenden Geräten

Die DGUV Vorschrift 62 – Maschinenanlagen auf Wasserfahrzeugen und schwimmenden Geräten ist eine Unfallverhütungsvorschrift, die spezifische Anforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz beim Betrieb von Maschinenanlagen auf Wasserfahrzeugen und schwimmenden Geräten festlegt. Sie richtet sich an Unternehmen und Beschäftigte, die solche Anlagen betreiben oder mit deren Wartung und Prüfung betraut sind.

Anwendungsbereich

Die Vorschrift gilt für Maschinenanlagen auf Wasserfahrzeugen und schwimmenden Geräten, einschließlich Kraftmaschinen, Dampfkraftmaschinen, Hilfs- und Arbeitsmaschinen sowie deren Ausrüstungen und Zubehör. Sie findet Anwendung auf die Planung, den Bau, die Ausrüstung und den Betrieb dieser Anlagen.

Kerninhalte

  • Allgemeine Bestimmungen: Regelungen zu Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen und allgemeinen Anforderungen an Maschinenanlagen.

  • Bau und Ausrüstung:

  • Gemeinsame Bestimmungen: Anforderungen an die Aufstellung, Räume für Maschinenanlagen, Ausgänge, Notausstiege, elektrische Anlagen, Rohrleitungen, Schutz gegen Verbrennung, Behälter und Tanks, Brennstoffleitungen, Fabrikschilder, Umsteuerung des Schiffsantriebs und Befehlsübermittlung.

  • Verbrennungskraftmaschinen: Vorgaben zu Brennstoffen, Bedienungseinrichtungen, Warnschildern und Auspuffanlagen.

  • Dampfkraftmaschinen und Dampfkesselanlagen: Bestimmungen zu Einrichtungen zur Überwachung, Dampfleitungen, Sicherheitsventilen, Wasserstandsanzeigern, Speisewasserleitungen, Brennstoffzufuhr, Feuerungseinrichtungen, Rauchgasanlagen, Reinigungseinrichtungen, Entlüftungseinrichtungen, Druckmessgeräten, Temperaturmessgeräten, Wasserstandsanzeigern, Speisewasserleitungen, Brennstoffzufuhr, Feuerungseinrichtungen, Rauchgasanlagen, Reinigungseinrichtungen, Entlüftungseinrichtungen, Druckmessgeräten und Temperaturmessgeräten.

  • Betrieb: Regelungen zum sicheren Betrieb der Maschinenanlagen, einschließlich Anforderungen an das Bedienpersonal, Betriebsanweisungen, Wartung und Instandhaltung.

  • Ordnungswidrigkeiten: Festlegung von Tatbeständen, die als Ordnungswidrigkeiten gelten und entsprechend geahndet werden können.



Gruppe:   UVT-Vorschriften
Stand:      01.01.1997
Volltext:    DGUV V62

Begriff:

DIN EN 12999 - Krane - Ladekrane


Gruppe:   DIN-Normen (incl. ISO, EN, etc.)
Stand:      01.06.2020
Volltext:    DIN EN 12999

Begriff:

DIN EN 1804-2 - Maschinen für den Bergbau unter Tage - Sicherheitsanforderungen für hydraulischen Schreitausbau - Teil 2: Stempel und Zylinder


Gruppe:   DIN-Normen (incl. ISO, EN, etc.)
Stand:      01.07.2021
Volltext:    DIN EN 1804-2

GUID: CFC0853E
Stand: 15.06.2025
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details/details.txt · Zuletzt geändert: 2025/03/26 17:19 von M.Gerner

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