QHSE Lexikon

Ein Service der QHSE Akademie GmbH

Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


details:details

ionisierend/-e Strahlung/-en


Keine Kurzbeschreibung verfügbar.


Vorschriften- und Regelwerke:

Gefährliche Arbeiten:

Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung - BaustellV)
Die Baustellenverordnung (BaustellV) regelt die grundlegenden Arbeitsschutzpflichten für den Bauherren:
 
  • bei der Planung der Ausführung des Bauvorhabens gilt es, die allgemeinen Grundsätze nach § 4 Arbeitsschutzgesetz zu berücksichtigen,
  • bei größeren Baustellen muss das Vorhaben bei der Behörde angekündigt werden,
  • sollten mehrere Arbeitgeber auf der Baustelle tätig, muss ein geeigneter Koordinator bestellt werden,
  • bei größeren Baustellen und  bzw. oder bei besonders gefährlichen Arbeiten muss der Bauherr ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes erarbeiten,
  • der Bauherr muss eine Unterlage für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage zusammenstellen.


Gruppe:   Verordnungen (Bund)
Stand:      19.12.2022
Volltext:    BaustellV

Begriff:

-DIN 6814-2-Begriffe in der radiologischen Technik - Teil 2: Strahlenphysik


Gruppe:   DIN-Normen (incl. ISO, EN, etc.)
Stand:      01.07.2000
Volltext:    DIN 6814-2

Begriff:

DIN EN 15061 - Sicherheit von Maschinen - Sicherheitsanforderungen an Bandbehandlungsanlagen und Einrichtungen


Gruppe:   DIN-Normen (incl. ISO, EN, etc.)
Stand:      01.04.2023
Volltext:    DIN EN 15061

Begriff:

DIN EN 15093 - Sicherheit von Maschinen - Sicherheitsanforderungen an Warmflachwalzwerke


Gruppe:   DIN-Normen (incl. ISO, EN, etc.)
Stand:      01.04.2023
Volltext:    DIN EN 15093

Begriff:

DIN EN 15094 - Sicherheit von Maschinen - Sicherheitsanforderungen an Kaltflachwalzwerke


Gruppe:   DIN-Normen (incl. ISO, EN, etc.)
Stand:      01.12.2019
Volltext:    DIN EN 15094

Gerichtsurteile
weitere Eintragungen...
GUID: D15C2ABC
Stand: 09.05.2024

details/details.txt · Zuletzt geändert: 2024/05/08 11:46 von m.gerner

Donate Powered by PHP Valid HTML5 Valid CSS Driven by DokuWiki