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überirdische Garage/-n
Kurzbeschreibung:
Befindet sich der Fußboden der Garage im Schnitt weniger als 150 cm unter der Geländeoberfläche (eine Seite), spricht man von einer überirdischen Garage.Gerichtsurteile
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GUID: D9D18261
Stand: 09.05.2024
details/details.txt · Zuletzt geändert: 2024/05/08 11:46 von m.gerner