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Suizid/-e


Kurzbeschreibung:

Ein Suizid ist die vorsätzliche Beendigung des eigenen Lebens.


Querverweise:

siehe auch:
Freitod/-e
siehe auch:
Selbstmord/-e


Gerichtsverfahren:

Anerkennung eines Suizid des Abteilungsleiters nach Personalgesprächs als Arbeitsunfall:

Auslöser für das Verfahren:
Ein langjähriger Mitarbeiter in leitender Funktion (Konstrukteur) und wurde in einem Personalgespräch mit mehreren belastenden Maßnahmen konfrontiert – darunter die Entbindung von seiner Leitungsfunktion, eine Gehaltskürzung, eine Abmahnung sowie die Androhung einer Kündigung. Zwei Tage später nahm er sich das Leben.
Kurzbeschreibung:
Streitig ist die Anerkennung eines Suizid eines Arbeitnehmers nach einem belastenden Personalgespräch als Arbeitsunfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung.
Verfahrensgang:
Sozialgericht München, Urteil von 12.2006 (Az.: nur in PLUS-Version)
Beteiligte:
Leitsatz:
Leitsatz nicht verfügbar
Tenor:
Tenor nicht verfügbar
Bayerisches Landessozialgericht München, Urteil von 04.2009 (Az.: nur in PLUS-Version)
Beteiligte:
Leitsatz:
Leitsatz nicht verfügbar
Tenor:
Tenor nicht verfügbar

GUID: DDA4AC7A
Stand: 28.08.2025
Eingelogt als: Anonym >00000000<

details/details.txt · Zuletzt geändert: 2025/03/26 17:19 von M.Gerner

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