Triebscheibe/-n
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Vorschriften- und Regelwerke:
Begriff:
DGUV Vorschrift 54 - Unfallverhütungsvorschrift - Winden, Hub- und ZuggeräteDie DGUV Vorschrift 54 – Winden, Hub- und Zuggeräte ist eine Unfallverhütungsvorschrift, die spezifische Anforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz beim Einsatz von Winden, Hub- und Zuggeräten festlegt. Sie richtet sich an Unternehmen und Beschäftigte, die solche Geräte betreiben oder mit deren Wartung und Prüfung betraut sind.
Anwendungsbereich
Die Vorschrift gilt für alle Winden, Hub- und Zuggeräte, die zum Heben, Senken, Ziehen oder Drücken von Lasten oder Personen verwendet werden. Dazu zählen beispielsweise Trommelwinden, Seil- und Kettenzüge, Schraubenwinden und Zahnstangenwinden. Ausgenommen sind bestimmte Spezialgeräte wie z. B. Geräte auf Seeschiffen oder solche, die der Aufzugsverordnung unterliegen.
Kerninhalte
Bau und Ausrüstung: Anforderungen an die Konstruktion und Ausstattung der Geräte, einschließlich Kennzeichnungspflicht, Sicherheitsvorrichtungen, Bremsen und Notendhalteinrichtungen.
Prüfungen: Vorgaben für die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme, wiederkehrende Prüfungen, Führung eines Prüfnachweises und Anforderungen an sachkundige Personen.
Betrieb: Regelungen zum sicheren Betrieb der Geräte, einschließlich Anforderungen an das Bedienpersonal, Betriebsanweisungen, Aufstellung, zulässige Belastung und Maßnahmen bei festgestellten Mängeln.
Gruppe: UVT-Vorschriften
Stand: 01.01.1997
Volltext: DGUV V54
GUID: EAB930BA
Stand: 15.06.2025
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