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Tauchen


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Vorschriften- und Regelwerke:

UVV siehe:

DGUV Vorschrift 40 - Unfallverhütungsvorschrift - Taucherarbeiten

Die DGUV Vorschrift 40 – Taucherarbeiten ist eine Unfallverhütungsvorschrift, die spezifische Anforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz bei gewerblichen Taucherarbeiten festlegt. Sie richtet sich an Unternehmen und Beschäftigte, die Tauchereinsätze durchführen, insbesondere in Bereichen wie Bau, Instandhaltung, Forschung und Rettung.

Anwendungsbereich

Die Vorschrift gilt für alle gewerblichen Taucherarbeiten, einschließlich solcher in Binnengewässern, Offshore-Bereichen und anderen Einsatzorten, an denen Taucher tätig sind.

Kerninhalte

  • Bau und Ausrüstung: Anforderungen an Tauchgeräte, Luftversorgungsanlagen, Taucher-Druckkammern, elektrische Einrichtungen und Leinen.

  • Betrieb: Regelungen zur Leitung und Aufsicht, Zusammensetzung der Tauchergruppe, Anforderungen an Taucher, Taucherlehrbetriebe, Signalmänner und Taucherhelfer.

  • Sicherung des Tauchereinsatzes: Vorgaben zur Bereitstellung der Ausrüstung, Sicherung des Einsatzes, schriftlichen Aufzeichnungen, Arbeitsplatzgestaltung, Verständigung und Vorbereitung des Tauchgangs.

  • Durchführung des Tauchgangs: Bestimmungen zum Betrieb der Luftversorgungsanlage, Abstieg, Arbeiten mit besonderen Erschwernissen, Abbruch des Tauchgangs, Austauchen, Dekompression und Not-Dekompression.



Gruppe:   UVT-Vorschriften
Stand:      01.01.2012
Volltext:    DGUV V40

GUID: F1D37385
Stand: 15.06.2025
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details/details.txt · Zuletzt geändert: 2025/03/26 17:19 von M.Gerner

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