Instandhaltungsplalz/-plätze
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Vorschriften- und Regelwerke:
Begriff:
DGUV Vorschrift 74 - Unfallverhütungsvorschrift - Seilschwebebahnen und SchlepplifteDie DGUV Vorschrift 74 – Seilschwebebahnen und Schlepplifte ist eine Unfallverhütungsvorschrift, die spezifische Anforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz beim Betrieb von Seilschwebebahnen und Schleppliften festlegt. Sie richtet sich an Unternehmen und Beschäftigte, die solche Anlagen betreiben oder mit deren Wartung und Prüfung betraut sind.
Anwendungsbereich
Die Vorschrift gilt für Seilschwebebahnen und Schlepplifte, einschließlich ihrer Anlagen und Fördermittel.
Kerninhalte
Bau und Ausrüstung: Anforderungen an die Konstruktion und Ausstattung der Anlagen, einschließlich Kennzeichnung, Betriebsanleitung, Sicherheitsabstände, Arbeitsbühnen, Spanngewichtsschächte, Verständigungseinrichtungen und Einrichtungen zum Abheben von Seilen.
Betrieb: Regelungen zum sicheren Betrieb der Seilschwebebahnen und Schlepplifte, einschließlich Betriebsanweisungen, Ingangsetzen, Verständigung, Instandhaltungsarbeiten, Anforderungen an Versicherte, Mitfahren von Versicherten und Transport von Lasten.
Prüfungen: Vorgaben für die regelmäßige Prüfung der Anlagen und Fördermittel auf ihren betriebssicheren Zustand.
Ordnungswidrigkeiten: Festlegung von Tatbeständen, die als Ordnungswidrigkeiten gelten und entsprechend geahndet werden können.
Gruppe: UVT-Vorschriften
Stand: 01.01.1997
Volltext: DGUV V74
GUID: F365478F
Stand: 15.06.2025
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