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Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)


Kurzbeschreibung:

Das ArbSchG regelt für alle Tätigkeitsbereiche die grundlegenden Arbeitsschutzpflichten des Arbeitgebers, die Pflichten und die Rechte der Beschäftigten sowie die Überwachung des Arbeitsschutzes nach diesem Gesetz.


Zweck und Inhalt des Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)


Der Zweck des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) ist, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern.
Es findet Anwendung in allen Tätigkeitsbereichen, ausgenommen sind
  • der Arbeitsschutz von Hausangestellten in privaten Haushalten,
  • Beschäftigte auf Seeschiffen und in Betrieben,
  • die dem Bundesberggesetz unterliegen,
sofern dafür entsprechende Rechtsvorschriften bestehen.
Das Gesetz unterteilt sich in verschiedene Abschnitte:

1. Allgemeine Vorschriften

  • Zielsetzung und Anwendungsbereich:
    Es legt das Ziel des Gesetzes dar, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit zu sichern und zu verbessern. Es definiert den Anwendungsbereich des Gesetzes und klärt, für welche Arbeitsbereiche und Personengruppen es gilt.
  • Begriffsbestimmungen:
    Dieser Teil definiert Schlüsselbegriffe wie "Maßnahmen des Arbeitsschutzes", "Beschäftigte", "Arbeitgeber", "Arbeitsstätte" und andere, die im Gesetz verwendet werden.

2. Pflichten des Arbeitgebers

  • Dieser Abschnitt umfasst die grundlegenden Pflichten des Arbeitgebers zum Arbeitsschutz, einschließlich der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen, der Dokumentation, der Übertragung von Aufgaben und der Zusammenarbeit mit anderen Arbeitgebern. Es werden spezifische Anforderungen wie Erste Hilfe, Notfallmaßnahmen und arbeitsmedizinische Vorsorge detailliert beschrieben.

3. Pflichten und Rechte der Beschäftigten

  • Es werden die Verantwortlichkeiten der Beschäftigten im Hinblick auf die Einhaltung der Arbeitsschutzmaßnahmen und die Mitwirkung am Arbeitsschutzprozess dargelegt. Zudem werden die Rechte der Beschäftigten, wie das Recht auf Unterweisung und das Recht, Vorschläge zum Arbeitsschutz zu machen, erläutert.

4. Verordnungsermächtigungen

  • Dieser Abschnitt ermächtigt die Bundesregierung, spezifische Arbeitsschutzmaßnahmen durch Rechtsverordnungen festzulegen und enthält Bestimmungen zur Umsetzung von EG-Richtlinien und internationalen Vereinbarungen.

5. Gemeinsame deutsche Arbeitsschutzstrategie

  • Hier wird die Entwicklung und Umsetzung einer gemeinsamen deutschen Arbeitsschutzstrategie durch Bund, Länder und Unfallversicherungsträger vorgesehen. Dies umfasst die Festlegung von Arbeitsschutzzielen, Handlungsfeldern und die Evaluierung der Strategie.

6. Schlussvorschriften

  • Der letzte Abschnitt behandelt verschiedene Schlussbestimmungen, wie die Zuständigkeiten für die Überwachung des Arbeitsschutzes, Befugnisse der zuständigen Behörden, sowie die Einrichtung eines Ausschusses für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit.
  • Bei Verstößen gegen das Arbeitsschutzgesetz sind Bußgeld- und Strafvorschriften vorgesehen, die bei beharrlicher Wiederholung bestimmter Handlungen oder bei Gefährdung von Leben oder Gesundheit von Beschäftigten durch vorsätzliche Handlungen zur Anwendung kommen können.
Das ArbSchG dient auch der Umsetzung verschiedener EG-Richtlinien und trägt zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei.


Allgemeine Grundsätze nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 4


Mit dem § 4 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) werden die allgemeinen Grundsätze festgelegt, die der Arbeitgeber bei der Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes beachten muss. Diese Grundsätze dienen als Leitfaden für die Gestaltung sicherer und gesundheitsfördernder Arbeitsbedingungen und umfassen:
  1. Gefährdungsminimierung:
    Die Arbeit muss so gestaltet sein, dass Gefährdungen für Leben sowie physische und psychische Gesundheit der Beschäftigten möglichst vermieden werden. Die verbleibende Gefährdung muss so gering wie möglich gehalten werden.
  2. Gefahrenbekämpfung an der Quelle:
    Gefahren sollen direkt an ihrem Ursprung bekämpft werden, um Risiken von vornherein zu minimieren.
  3. Berücksichtigung des aktuellen Stands von Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene:
    Bei den Maßnahmen sind der aktuelle Stand der Technik, sowie arbeitsmedizinische und hygienische Erkenntnisse zu beachten, ebenso wie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Kenntnisse.
  4. Einbeziehung aller Faktoren:
    Die Maßnahmen sollen Technik, Arbeitsorganisation, Arbeitsbedingungen, soziale Beziehungen und Umwelteinflüsse am Arbeitsplatz umfassen und sachgerecht miteinander verknüpfen.
  5. Priorität kollektiver Schutzmaßnahmen:
    Individuelle Schutzmaßnahmen (z.B. persönliche Schutzausrüstungen) sind erst nachrangig zu anderen Maßnahmen zu ergreifen, die das Risiko an der Quelle minimieren.
  6. Berücksichtigung besonders schutzbedürftiger Gruppen:
    Bei den Maßnahmen sind spezielle Gefahren für besonders schutzbedürftige Beschäftigtengruppen zu berücksichtigen, um diesen adäquaten Schutz zu bieten.
  7. Anweisungen für die Beschäftigten:
    Den Beschäftigten sind geeignete Anweisungen zu erteilen, um sie über Risiken und Schutzmaßnahmen aufzuklären und um sicherzustellen, dass sie sich entsprechend verhalten können.
  8. Vermeidung geschlechtsspezifischer Nachteile:
    Regelungen, die mittelbar oder unmittelbar geschlechtsspezifisch wirken, sind nur zulässig, wenn dies aus biologischen Gründen unbedingt notwendig ist.
Diese Grundsätze sind grundlegend für die Prävention von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten und bilden das Fundament für ein umfassendes Management von Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Sie zielen darauf ab, ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld zu schaffen und zu erhalten.


Konkretisierende Verordnungen zum Arbeitsschutzgesetzt (ArbSchG)


Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Deutschland wird durch verschiedene Verordnungen konkretisiert, die spezifische Anforderungen und Maßnahmen für den Arbeitsschutz und die Sicherheit am Arbeitsplatz festlegen. Sie ergänzen das Arbeitsschutzgesetz und sorgen dafür, dass die gesetzlichen Vorgaben präzise und situationsgerecht umgesetzt werden können. Zu den wichtigsten Verordnungen, die das Arbeitsschutzgesetz konkretisieren, gehören:
  1. Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV):
    Sie legt Anforderungen an die Beschaffenheit und Einrichtung von Arbeitsstätten fest. Dazu gehören Vorgaben zur Gestaltung von Arbeitsplätzen, Pausenräumen, Sanitäreinrichtungen und Beleuchtung, um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten.
  2. Gefahrstoffverordnung (GefStoffV):
    Diese Verordnung regelt den Umgang mit Gefahrstoffen am Arbeitsplatz. Sie enthält Bestimmungen zum Schutz der Beschäftigten vor gesundheitsschädlichen Einflüssen durch chemische, biologische und physikalische Stoffe.
  3. Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV):
    Sie konkretisiert die Anforderungen an die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen, inklusive der Durchführung von Prüfungen.
  4. Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV):
    Sie setzt Grenzwerte für Lärm und Vibrationen am Arbeitsplatz fest und fordert Maßnahmen zur Minderung dieser Belastungen.
  5. Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV):
    Diese Verordnung befasst sich mit der manuellen Handhabung von Lasten und zielt darauf ab, Gesundheitsschäden durch solche Tätigkeiten zu vermeiden.
  6. Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV):
    Sie regelt den Schutz der Beschäftigten vor Risiken durch künstliche optische Strahlung.
  7. PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV):
    Diese Verordnung regelt die Bereitstellung und Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen (PSA) am Arbeitsplatz.
Diese Verordnungen werden regelmäßig überprüft und gegebenenfalls an neue wissenschaftliche Erkenntnisse oder technologische Entwicklungen angepasst, um ein hohes Schutzniveau für die Beschäftigten zu gewährleisten.


Vorschriften- und Regelwerke:

Deutsches Gesetz:

Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG)
Das Arbeitsschutzgesetz regelt die
  • grundlegenden Arbeitsschutzpflichten des Arbeitgebers wie z.B.:
    • Gefährdungsbeurteilung,
    • Unterweisung der Beschäftigten,
    • Erste-Hilfe und Notfallmaßnahmen,
    • Arbeitsmedizinische Vorsorge,
und
  • die Pflichten und die Rechte der Beschäftigten sowie
  • die Überwachung des Arbeitsschutzes durch die staatliche Arbeitsschutzaufsicht.
Es legt auch die Rangfolge der Schutzmaßnahmen (TOP-Prinzip) fest:
  • erst technische Schutzmaßnahmen,
  • dann organisatorische Schutzmaßnahmen und
  • zum Schluss erst die personenbezogenen Schutzmaßnahmen.


Gruppe:   Gesetze (Bund)
Stand:      31.05.2023
Volltext:    ArbSchG

Gerichtsurteile
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GUID: F64167B0
Stand: 09.05.2024

details/details.txt · Zuletzt geändert: 2024/05/08 11:46 von m.gerner

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